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📮 Meldepflichten für Regenwassernutzungsanlagen

Übersicht aller behördlichen Meldungen: Gesundheitsamt (TrinkwV § 12), Wasserversorger, Bauamt. Mit Fristen, erforderlichen Unterlagen und Konsequenzen bei Nichtmeldung.

⚠️ WICHTIG: Anmeldung beim Gesundheitsamt ist PFLICHT (TrinkwV § 12)! Bußgelder bei Nichtanmeldung: 500-2.500 €

🏛️ 1. Gesundheitsamt (PFLICHT nach TrinkwV § 12)

Frist: Mindestens 4 Wochen VOR Inbetriebnahme

⚠️ Nicht VOR Baubeginn, sondern VOR Inbetriebnahme der Anlage!

Zuständige Behörde ermittelt: ____________________

Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Online: "Gesundheitsamt [Ihre Stadt]" suchen.

Erforderliche Unterlagen besorgt:

☐ Anzeige-Formular (regional unterschiedlich, beim Gesundheitsamt anfragen oder online herunterladen)
☐ Lageplan (Grundstück mit Zisternenstandort, Maßstab 1:500 oder 1:1.000)
☐ Technische Beschreibung (Zisternengröße, Nutzungsarten, Systemtrennung)
☐ Installationsplan (Schema der Leitungsführung, Trennung Trink-/Regenwasser)
☐ Nachweis Systemtrennung (freier Auslauf 2 cm Luftspalt nach DIN EN 1717)

Anmeldung abgeschickt: Datum: ____________________

Per Post, E-Mail oder Online-Portal (je nach Behörde)

Empfangsbestätigung / Aktenzeichen erhalten: AZ: ____________________

Bestätigung aufbewahren! Kann bei Förderanträgen erforderlich sein.

Kosten / Gebühren bezahlt (falls anfallend): ____ €

Regional unterschiedlich: 0-100 €. Manche Bundesländer erheben keine Gebühren.

Bußgelder bei Nichtanmeldung: 500-2.500 € nach TrinkwV. Bei gesundheitlichen Schäden durch unsachgemäße Installation können strafrechtliche Konsequenzen folgen (Körperverletzung, StGB § 229).

💧 2. Wasserversorger (empfohlen für Abwassergebühren-Rabatt)

Frist: Keine gesetzliche Frist, aber VOR Inbetriebnahme empfohlen

Für Abwassergebühren-Rabatt ist Meldung VOR Inbetriebnahme erforderlich.

Zuständiger Wasserversorger ermittelt: ____________________

Ihr lokaler Versorger (z.B. Stadtwerke). Siehe Wasserrechnung oder Online: "[Stadt] Wasserversorger".

Erforderliche Unterlagen besorgt:

☐ Meldung (formlos oder Formular des Versorgers)
☐ Zisternengröße (m³)
☐ Nutzungsarten (WC, Garten, Waschmaschine)
☐ Installation eines Wasserzählers (Pflicht für Rabatt! Kosten: 50-150 €)

Meldung abgeschickt: Datum: ____________________

Per E-Mail, Post oder Kundenportal

Abwassergebühren-Rabatt beantragt: Höhe: ____ % Ermäßigung

Typisch: 20-50% Reduzierung der Niederschlagswassergebühr. Jährliche Einsparung: 50-150 €.

Wasserzähler eingebaut: Zählernummer: ____________________

Wasserzähler zwischen Regenwasseranlage und Nutzungsstellen (WC/Waschmaschine) installieren.

Vorteil: Abwassergebühren-Rabatt 20-50% = 50-150 €/Jahr Einsparung. Über 20 Jahre: 1.000-3.000 € gespart!

🏗️ 3. Bauamt (nur bei genehmigungspflichtigen Anlagen)

Genehmigungspflicht geprüft:

✅ Meist verfahrensfrei: Unterirdische Zisternen bis 50 m³ in den meisten Bundesländern
❌ Genehmigungspflichtig: Oberirdische Tanks, Anlagen >50 m³, in Wasserschutzgebieten
⚠️ Regional unterschiedlich! Prüfen bei: Bauamt [Ihre Stadt/Gemeinde]

Baugenehmigung erforderlich?

☐ Nein (verfahrensfrei) → Keine Meldung erforderlich
☐ Ja → Bauantrag stellen (siehe unten)

Erforderliche Unterlagen (falls genehmigungspflichtig):

☐ Bauantrag (Formular des Bauamts)
☐ Bauzeichnungen (Lageplan, Schnitte, Grundriss)
☐ Baubeschreibung (Zisterne, Größe, Material, Nutzung)
☐ Statik-Nachweis (bei Beton-Zisternen über 10 m³)
☐ Nachweis Abstandsregeln (3 m zu Gebäuden/Nachbargrundstücken)

Bauantrag gestellt: Datum: ____________________ | AZ: ____________________

Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen

Baugenehmigung erhalten: Datum: ____________________

Genehmigung aufbewahren! Bei Kontrollen oder Förderanträgen erforderlich.

Kosten / Gebühren bezahlt: ____ €

Bauantrag-Gebühren: 100-500 € je nach Bundesland und Zisternengröße

Tipp: Bei Neubau-Projekten ist die Regenwasseranlage oft bereits im Bauantrag enthalten. Separate Genehmigung meist nur bei nachträglichem Einbau.

🌊 4. Wasserwirtschaftsamt / Untere Wasserbehörde (nur in speziellen Fällen)

Wasserrechtliche Erlaubnis prüfen (nur in folgenden Fällen):

☐ Zisterne >10 m³ (in manchen Bundesländern erlaubnispflichtig)
☐ In Wasserschutzgebieten (Zone I, II, III)
☐ Versickerung von Regenwasser (Rigolen, Mulden)
☐ Einleitung in Oberflächengewässer (Bach, Fluss)

Zuständige Behörde kontaktiert: ____________________

Untere Wasserbehörde beim Landratsamt / kreisfreie Stadt. Online: "Wasserbehörde [Ihre Stadt]".

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt (falls erforderlich):

Datum: ____________________ | AZ: ____________________

Hinweis: Für typische Privathaushalte (bis 10 m³, keine Wasserschutzgebiete) meist NICHT erforderlich. Bei Unsicherheit: Vorab telefonisch bei der Wasserbehörde nachfragen.

✅ Zusammenfassung: Was muss ich melden?

Behörde Pflicht? Frist Konsequenz
Gesundheitsamt ✅ PFLICHT 4 Wochen VOR Inbetriebnahme Bußgeld 500-2.500 €
Wasserversorger ⭐ Empfohlen VOR Inbetriebnahme Kein Rabatt (20-50%)
Bauamt ⚠️ Nur falls genehmigungspflichtig VOR Baubeginn Bußgeld + Rückbau
Wasserwirtschaftsamt 🔵 Nur in Sonderfällen VOR Baubeginn Bußgeld + Stilllegung